Aktueller Inhalt des Autoverbandskasten
Im Detail enthält ein Kasten nach neuer Norm (DIN 13164, Februar 2022) laut ADAC:
1 x Heftpflasterspule (DIN 13019-A), 5 m x 2,5 cm
4 x Wundschnellverband (DIN 13019-E), 10 cm x 6 cm
2 x Verbandpäckchen (DIN 13151-M)
1 x Verbandpäckchen (DIN 13151-G)
1 x Verbandpäckchen (DIN 13151-K)
2 x Gesichtsmaske (mindestens Typ 1, nach DIN EN 14683)
1 x Verbandtuch (DIN 13152-A), 60 cm x 80 cm
6 x Kompresse, 10 cm x 10 cm
2 x Fixierbinde (DIN 61634-FB-6)
3 x Fixierbinde (DIN 61634-FB-8)
1 x Dreiecktuch (DIN 13 168-D)
1 x Rettungsdecke, 210 x 160cm
1 x Erste-Hilfe-Schere (DIN 58279-A 145)
4 x Einmalhandschuhe (DIN EN 455)
1 x Erste-Hilfe-Broschüre
2 x Feuchttücher zur Hautreinigung
1 x 14-teiliges Fertigpflaster-Set
Unabhängig von der aktuellen Aktualisierung gilt weiterhin: Der Inhalt des Kastens darf nicht abgelaufen sein. Das betrifft logischerweise nicht Teile wie etwa eine Schere. Aber es gilt zum Beispiel für einige sterile Produkte, auf denen auch ein Verfallsdatum steht. Abgelaufene Artikel müssen ersetzt werden.
Daher ist es wichtig, in gewissen Abständen seinen Verbandskasten in Bezug auf die Haltbarkeit der Bestandteile zu überprüfen.
Dafür gibt es im Handel Ergänzungs-Sets für bestimmte Materialien. So muss man nicht den ganzen Verbandkasten austauschen, was wesentlich ökologischer ist.