Öffnungszeiten

Mo. – Fr. :  8:30 Uhr – 18:30 Uhr
Samstag: 9:00 Uhr – 13:00 Uhr

Adresse

Gustav-Adolf-Str. 14
13086 Berlin

Telefon

030 9263148

Telefax

030 96202948

Gesetzliche Zuzahlungen

Die Zuzahlung ist eine Erfindung der Krankenkassen und der Politik. Sie soll die Eigenverantwortung des Patienten im Umgang mit Arzneimitteln erhöhen. Die Apotheke ist dabei mal wieder zum Inkassounternehmen gemacht geworden. Wir kassieren diese Zuzahlung von Ihnen und ohne einen Cent daran zu verdienen geben wir diese an die jeweiligen Krankenkassen weiter.

Hier finden Sie einen Zuzahlungsrechner (klick).

Die Zuzahlung für Arzneimittel beträgt mindestens 5€, wenn der Preis des eigentlichen Arzneimittels 50€ und weniger beträgt. Liegt er darüber zahlen Sie nun 10% vom Preis. Kostet das Medikament also 78.23€ zahlen Sie 7,82€. Ab 100€ AM-Preis zahlen Sie 10€. Somit liegen die Grenzen der Zuzahlung zwischen 5€ und 10€. So kann es passieren, wenn Tabletten z.B. 20Stk 15€ kosten und 100Stk 40€ und die 20er Packung auf dem Rezept steht, diese 5€ Zuzahlung kostet. Die 100er Packung (weil unter 50€) kostet auch “nur” 5€ Gebühr. Sie bekommen also für das gleiche Geld 80 Tabletten weniger, wenn es so verordnet ist vom Arzt.
Des Weiteren gibt es eine sogenannte Festbetragszuzahlung. Diese geht leider nicht in die Berechnung Ihrer Befreiiung ein. Diese Mehrkosten entstehen, wenn das Arzneimittel teurer ist, als die Krankenkassen dafür “freiwillig” bezahlen (sogenannter Festbetrag). Das kann auch Kinder treffen, die die normale Zuzahlung nicht haben.
Eine Ausnahme ist, wenn das Arzneimittel selbst weniger kostet als die Zuzahlung wäre, dann zahlen Sie natürlich nur den Preis des Arzneimittels. Das wird, bedingt durch die neue Preisbildung, aber nur noch in Ausnahmefällen geschehen. Denn viele preisgünstige und gute Arzneimittel dürfen nicht mehr verordnet werden, weil Sie nicht rezeptpflichtig sind. Die “Ausnahmen” werden in einer Liste veröffentlich, im Zweifel fragen Sie Ihren Arzt.

Die Möglichkeiten der Befreiuung:

1% bei chronisch Kranken des Geldes, was man selbst oder zusammen mit dem Partner im Jahr hat (Antrag bei der Krankenkasse holen, vom Arzt ausfüllen lassen) oder 2% bei nicht chronisch Kranken.

Als Versicherter der AOK können Sie sich auch hier informieren und die Anträge runterladen.

Unsere Kundenkarte hilft Ihnen dabei, den Überblick für die geleisteten Zuzahlungen zu behalten und ermöglicht den Ausdruck von Sammelquittungen für die Krankenkasse oder das Finanzamt, jederzeit.

Übersicht über verschiedene Zuzahlungen:

ZuzahlungZuzahlung in €Kommentar
Medikamenteunter 50€ Arzneimittelpreis -> 5€ zwischen 50€ und 100€ -> 10% über 100€ -> 10€Bei Medikamtenkosten unter 5€ entspicht die Zuzahlung dem tatsächlichen Preis, z.B. bei ASS 100mg 100Stk. z.B. 3,95€
Hilfsmittel10% der Kosten
ebenfalls mind 5€ max. 10€
Hilfsmittel zum Verbrauch (z.B. Windeln) 10% 
 pro Einheit
Heilmittel10% der Kosten + 10€ je Verordnungleichte Rundungsfehler möglich
Krankenpflege (häuslich)10% der Kosten + 10€ je Verordnunghöchstens 28 Tage im Jahr (z.B. Verbandswechsel, Arzneimittel stellen)
Hilfe im Haushalt10% der Kosten/Tag (mind 5€ max 10€)
Krankenaufenthalt10€ pro Taghöchstens 28 Tage im Jahr
stat. Vorsorge und Reha10€ pro Tag (auch bei MutterKindKuren)
ambulante Reha10€ je Tag